Projekdurchführung

Was tun, wenn Probleme auftreten?

Ein guter Vertrag beinhaltet bereits die Bestimmungen, die für die Projektdurchführung nötig sind. Der Vertrag sollte z.B. Verfahren für die Änderung des Projekts beinhalten oder die Projektorganisation abdecken. Hier werden einige häufig auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten behandelt.

  • Mitwirkungspflichten
  • Überprüfung Angaben Anwender
  • Muss der Lieferant die Leistungen und Informationen des Anwenders prüfen?

    Grundsatz

    Der Lieferant sollte die Leistungen des Anwenders prüfen, soweit dies zumutbar ist. Hat er Zweifel an der Qualität dieser Leistungen, so muss er den Anwender darauf hinweisen und ihn abmahnen. Die Abmahnung ist an den Anwender zu richten und nicht etwa an eine von ihm beigezogene Hilfsperson, wie z.B. einen Berater.

    Ausnahme

    Ist der Anwender selber sachverständig oder wird er fachmännisch beraten, so kann die Abmahnung durch den Lieferanten ausnahmsweise unterbleiben. Der Anwender ist für die in seinen Wirkungskreis fallenden Informationen, wie Angaben zu seinen Betriebsabläufen oder den benötigten Funktionalitäten des EDV-Systems, sachverständig. Dies gilt zumindest für mittlere und grössere Projekte oder wenn dem Anwender ein Berater zur Seite steht. Der Lieferant ist daher z.B. nicht verpflichtet, die kundenseitigen Informationen des Pflichtenhefts zu prüfen. Erkennt der Lieferant allerdings fehlerhafte Informationen oder Unvollständigkeiten, so muss er den Anwender darauf hinweisen.


  • Einhaltung der Projektorganisation
  • Change Management Verfahren
  • Termine
  • Abnahme
  • Konventionalstrafe verfällt