Projekdurchführung

Was tun, wenn Probleme auftreten?

Ein guter Vertrag beinhaltet bereits die Bestimmungen, die für die Projektdurchführung nötig sind. Der Vertrag sollte z.B. Verfahren für die Änderung des Projekts beinhalten oder die Projektorganisation abdecken. Hier werden einige häufig auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten behandelt.

  • Mitwirkungspflichten
  • Überprüfung Angaben Anwender
  • Einhaltung der Projektorganisation
  • Change Management Verfahren
  • Termine
  • Abnahme
  • Konventionalstrafe verfällt
  • Konventionalstrafe verfällt: was tun?

    Vorsicht: Die Konventionalstrafe entfällt, wenn der Anwender die gesicherte Forderung annimmt.

    Der Anwender kann die Konventionalstrafe nur dann verlangen, wie er die Leistung vom Lieferanten noch nicht angenommen hat: Ist z.B. ein Abnahmetermin mit einer Konventionalstrafe verbunden und kann ihn der Lieferant nicht einhalten, so wird die Konventionalstrafe zur Zahlung fällig. Nimmt der Anwender anlässlich eines zweiten Abnahmetermins das EDV-System ab, so verliert der Anwender den Anspruch auf die Konventionalstrafe. In diesem Fall muss sich der Anwender bei der Abnahme die Konventionalstrafe ausdrücklich vorbehalten.