Projekdurchführung

Was tun, wenn Probleme auftreten?

Ein guter Vertrag beinhaltet bereits die Bestimmungen, die für die Projektdurchführung nötig sind. Der Vertrag sollte z.B. Verfahren für die Änderung des Projekts beinhalten oder die Projektorganisation abdecken. Hier werden einige häufig auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten behandelt.

  • Mitwirkungspflichten
  • Überprüfung Angaben Anwender
  • Einhaltung der Projektorganisation
  • Change Management Verfahren
  • Termine
  • Was tun, wenn der Lieferant Termine nicht einhält?

    Mahnung bei rechtlich verbindlichen Terminen

    Nicht alle Termine sind für den Lieferanten verbindlich. Wichtige Zwischentermine sollten im Vertrag ausdrücklich als rechtlich bindend vereinbart werden. Lässt der Lieferant einen rechtlich verbindlichen Termin verstreichen, so muss ihn der Anwender in der Regel zuerst mahnen - am besten mit eingeschriebenem Brief. Erst dann gerät der Lieferant in Verzug.

    Rücktritt vom Vertrag als ultima ratio

    Bevor der Anwender vom Vertrag zurücktreten kann, muss er dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist für die Erfüllung setzen. Er darf also nicht einfach den Rücktritt erklären. Die Nachfrist darf nicht zu kurz sein. Sie kann mit der oben erwähnten Mahnung verbunden werden.

    Einigung auf neuen Termin

    Zum Vertragsrücktritt kommt es aber nur selten. Meistens einigen sich die Parteien auf einen neuen Termin für die Erbringung der verspäteten Leistung. Mit der Einigung wird der Verzug des Lieferanten aufgehoben. Will der Anwender nach einer weiteren Verzögerung doch noch vom Vertrag zurücktreten, so muss er noch einmal eine Nachfrist ansetzen. Will er sofort zurücktreten können, muss der Anwender sich dieses Recht in der Vereinbarung vorbehalten.


  • Abnahme
  • Konventionalstrafe verfällt