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Musterdokument Geheimhaltungsvereinbarung
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Zwei Arten von Geheimhaltungsvereinbarungen

Es gibt zwei verschiedene Arten von Geheimhaltungsvereinbarungen:

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Bei der zweiseitigen Geheimhaltungsvereinbarung werden beide Parteien zur Geheimhaltung verpflichtet.

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Bei der einseitigen Geheimhaltungsvereinbarung wird demgegenüber nur eine Partei zur Geheimhaltung verpflichtet. Eine solche  einseitige Ver­pflichtung kann auch nur in einer einfachen Erklärung aufgenommen werden; sie wird nur von einer Partei unterzeichnet.

 
Welche Informationen müssen geheim gehalten werden?

Stellen Sie sicher, dass klar ist, welche Informationen unter die Geheimhaltung fallen. Oft hat der Lieferant ein Interesse daran, dass möglichst wenige (also nur entsprechend markierte) und der Anwender, dass möglichst alle offengelegten Informationen unter die Geheimhaltung fallen. Auch hier können zwei verschiedene Arten von Geheimhaltungsvereinbarungen unterschieden werden:

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Vereinbarungen, bei denen die Parteien alle offengelegten Informationen geheim halten müssen und

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solche, bei denen nur genau definierte oder markierte Informationen geheimgehalten werden müssen.

 
Mustervereinbarung

Die Parteien sollten daher bereits vor Abschluss des Vertrags eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen. Bei der einseitigen Geheimhaltungserklärung verpflichtet sich nur eine Partei zur Geheimhaltung (also z.B. der Lieferant). Bei der zweiseitigen werden demgegenüber beide Parteien zur Geheimhaltung verpflichtet.

 
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