Projektstart

Was tun?

Der Anwender evaluiert ein EDV-Projekt. In der Startphase beschafft er die Informationen, die für den Projektentscheid notwendig sind. Bereits sind einer oder verschiedene EDV-Lieferanten in dieser Phase involviert. Was ist aus juristischer Sicht vorzukehren?

  • Geheimhaltung
  • Offertanfrage (Request for Proposal) 
  • Unentgeltlichkeit der Offerte
  • Öffentliche Beschaffung
  • Arbeitsbeginn vor Vertragsschluss
  • Das Problem

    Bei einem grösseren EDV-Projekt will der Anwender oft die Vorlaufzeit für die Projektentwicklung abkürzen. Der Lieferant soll möglichst rasch mit der Systementwicklung bzw. der Erarbeitung der Spezifikation beginnen.

    "Provisorischer Vertrag"

    In diesem Fall bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als einen Vertrag mit dem folgenden Inhalt abzuschliessen:

    • Leistungsbeginn bereits vor Abschluss des Systemvertrags;
    • möglichst rascher Abschluss des Systemvertrags;
    • Regelung, wer die Kosten für die bis zum Vertragsschluss (des Systemvertrags) auf­gelaufenen Arbeiten trägt; dies wird in der Regel der Anwender sein;
    • Regelung, was gilt, wenn sich die Parteien nicht auf den Systemvertrag einigen können (z.B. Rechte am Arbeitsergebnis).

    Für den Lieferanten ist es wichtig, diesen Vertrag zumindest noch in den folgenden Punkten zu ergänzen:

    • Regelung Gewährleistung
    • Regelung Haftung

    Vorsicht mit diesen Verträgen

    Der Abschluss einer solchen Vereinbarung lässt sich oft nicht vermeiden, sie ist allerdings häufig keine sachgerechte Lösung: Bei den Vorarbeiten geht es um die Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung. Für diese Leistungen sind einige minimale vertragliche Regelungen zu treffen, die oft den Rahmen einer kurzen Vereinbarung sprengen. Umsichtige Vertragsparteien werden daher in einem solchen Vertrag auch die Haftung, die Gewährleistung, die Rechte am Arbeitsergebnis etc. regeln (siehe oben).