Projektplanung

Was tun?

Die Projektplanung beinhaltet das Kernstück des juristischen Projektmanagements. In dieser Phase wird der Vertrag abgeschlossen, der die wichtigsten Vereinbarungen zum Projektablauf enthält. Sowohl Anwender als auch Lieferant müssen sich dafür über die folgenden Punkte Klarheit schaffen, die in den Vertrag einfliessen:

  • Vertragsgestaltung
  • Abnahme
  • Mitwirkungspflichten
  • Leistungsbeschreibung
  • Rechte
  • Projektorganisation
  • Change Management
  • Gewährleistung
  • Haftung
  • Konventionalstrafe
  • Konventionalstrafe: Was ist das?

    Was ist eine Konventionalstrafe?

    Mit der Konventionalstrafe sichert der Gläubiger die Leistung des Schuldners: Der Lieferant verspricht dem Anwender z.B. die Bezahlung eines bestimmten Betrags für den Fall, dass er das EDV-System nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt liefert. Die Konventionalstrafe kann auch für andere Vertragsverletzungen vereinbart werden.

    Was ist der Vorteil einer Konventionalstrafe?

    Die Konventionalstrafe ist auch geschuldet, wenn kein Schaden entstanden oder nachweisbar ist. Der Anwender muss nur den Nachweis erbringen, dass der Lieferant den Vertrag - also z.B. einen verbindlichen Termin - nicht eingehalten hat. Einen über die Konventionalstrafe hinaus gehenden Schaden kann der Anwender zusätzlich geltend machen.

    Wann werden Konventionalstrafen vereinbart?

    Konventionalstrafen werden in EDV-Verträgen vor allem in zwei Fällen vereinbart:

    • Zur Absicherung vor Vertragsverletzungen, die zu einem nur schwierig nachweisbaren Schaden führen: Dazu gehören z.B. Geheimhaltungspflichten. Der Schaden, der aus einer Verletzung der Geheimhaltung entsteht, kann nur in seltenen Fällen bewiesen werden.
    • Zur Sicherung von besonders wichtigen Leistungspflichten, v.a. des Lieferanten. In Verträgen werden z.B. Meilensteine oder andere Liefertermine durch Konventionalstrafen gesichert. Durch die drohende Konventionalstrafe wird der Lieferant unter Druck gesetzt, die vereinbarten Meilensteine einzuhalten.

    Konventionalstrafen werden sowohl zugunsten des Anwenders als auch des Lieferanten vereinbart. Beim Anwender steht die Sicherstellung von Terminen oder Geheimhaltungsbestimmungen im Vordergrund. Der Lieferant sichert vor allem Geheimhaltungsbestimmungen, Abwerbeverbote sowie lizenzrechtliche Beschränkungen durch Konventionalstrafen ab.


  • Anschlussplanung